Die Kinder der Klassen 1 und 2 erhalten von der jeweiligen Klassenlehrerin einen Lernentwicklungsbogen, auf deren Grundlage die Elterngespräche stattfinden. Dieser muss den Eltern gemäß §11 Abs. 3 der Grundschulverordnung spätestens eine Woche vor dem verbindlichen Lernentwicklungsgespräch ausgehändigt und zum Gespräch dann wieder mitgebracht werden.