Aufgrund der gegenwärtigen epidemiologischen Lage ist davon auszugehen, dass die Gesundheitsämter die schulärztliche Untersuchung nicht bis zum Versenden der Aufnahmebescheide abgeschlossen haben.

Für Kinder, bei denen keine schulärztliche Stellungnahme bis zum Datum des Versendens der Schulaufnahmebescheide vorliegt, erfolgt die Schulaufnahme unter Vorbehalt. Der Vorbehalt ist mit dem Vorliegen der schulärztlichen Untersuchungsergebnisse aufzuheben.

Alle bisher bereits vereinbarten Gespräche, auch Schulleitergespräch genannt, entfallen.

M. Stoye