Über eine Abwesenheit ist die Schule bis spätestens 7.30 Uhr am Fehltag zu informieren.

  • Geben Sie Ihrem Kind bei der Rückkehr in die Schule bitte eine handschriftliche Entschuldigung für die Klassenleitung mit, aus der sich die Dauer des Fernbleibens sowie der Grund dafür (z.B. Krankheit) ergeben.
  • Bei begründeten Zweifeln an einem Fernbleiben aus gesundheitlichen Gründen kann die Schulleitung die Vorlage eines ärztlichen Attests verlangen. (VV Schulbetrieb §7 Absatz 2)
  • Meldepflichtige Krankheiten (Borkenflechte, Keuchhusten, Masern, Mumps, Kopfläuse, Krätze, Scharlach, Windpocken, Meningokokken-Infektion, Röteln, Hand-Fuß-Mund u. Ä.) sind der Schule unverzüglich mitzuteilen.
Krankmeldung